Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Seit September 2002 ist die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit staatlich anerkannt und wird als Ausbildungsberuf im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) bezeichnet. Die dreijährige Ausbildung findet im dualen Berufsausbildungssystem teilweise im Ausbildungsbetrieb und als Blockunterricht in der Fachschule statt. Außerdem wird berufstätigen Menschen eine zweijährige Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit gleichwertigem Inhalt angeboten. Zu den Aufgaben der Fachkräfte zählt die Sicherung von Personen und Objekten.  mehr lesen